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   BFH, 03.11.1955 - IV 277/54 U   

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https://dejure.org/1955,1265
BFH, 03.11.1955 - IV 277/54 U (https://dejure.org/1955,1265)
BFH, Entscheidung vom 03.11.1955 - IV 277/54 U (https://dejure.org/1955,1265)
BFH, Entscheidung vom 03. November 1955 - IV 277/54 U (https://dejure.org/1955,1265)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von zeitweiser küstlerischer Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit - Steuerrechtliche Beurteilung nach ihrem künstlerischen Wert

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 62, 302
  • DB 1956, 702
  • BStBl III 1956, 112
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U

    Einordnung der gelegentlichen Einkünfte von Musikern als selbstständig bzw.

    Auszug aus BFH, 03.11.1955 - IV 277/54 U
    Der Senat hat in dem ähnlich liegenden Fall IV 106/54 U (Slg. Bd. 62 S. 296).

    Im einzelnen wird auf die Begründung des Urteils IV 106/54 U Bezug genommen.

  • OFH, 18.04.1950 - IV 15/50

    Steuerpflicht von Musikkapellen

    Auszug aus BFH, 03.11.1955 - IV 277/54 U
    Auch er nimmt im übrigen Bezug auf die Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs IV 15/50 vom 18. April 1950; aus ihr sei zu schließen, daß bei Tätigwerden nur für einzelne Stunden die beteiligten Musiker noch nicht als Arbeitnehmer des Unternehmers, der die musikalische Veranstaltung betreibe, zu betrachten seien.
  • BFH, 19.08.1982 - IV R 64/79

    Die Tätigkeit in einem Tanz- und Unterhaltungsorchester kann künstlerisch sein

    In seinem Urteil vom 3. November 1955 IV 277/54 U (BFHE 62, 302, BStBl III 1956, 112) hat es der BFH zwar noch dahinstehen lassen, ob die Darbietung "bloßer Unterhaltungs- und Tanzmusik" eine künstlerische Betätigung darstellt; nach der genannten Entscheidung sollte lediglich die Leistung eines einzelnen Musikers im Rahmen einer Tanzkapelle für den Fall als künstlerisch angesehen werden, daß die Darbietungen im Rundfunk oder für die Herstellung von Schallplatten erbracht werden.
  • BFH, 18.10.1972 - I R 191/70

    Fernseh-Show - Überlassung eines Programms - Ausarbeitung im Ausland -

    Diese seine Auffassung decke sich mit der des BFH im Urteil IV 277/54 U vom 3. November 1955 (BFH 62, 302, BStBl III 1956, 112).

    Zur Frage, ob und wann die Tätigkeit von Musikern -- sei es einzeln, sei es im Rahmen einer Orchestervereinigung unter einem mitspielenden oder nicht mitspielenden Dirigenten -- zu Einkünften aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit führt, hat der BFH unter Heranziehung auch der Rechtsprechung des RFH in den Urteilen IV 106/54 U vom 3. November 1955 (BFH 62, 296, BStBl III 1956, 110), und IV 277/54 U (a. a. O.) Stellung genommen.

  • BFH, 06.10.1960 - IV 162/60 U

    Anspruchsberechtigung eines angestellten Schauspielers bezüglich der

    Diese Auffassung steht - wie der Bf. zutreffend ausgeführt hat - im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, der gleichgelagerte Fälle in mehreren veröffentlichten Urteilen im obigen Sinne entschieden hat (IV 193/50 U vom 6. April 1951, BStBl 1951 III S. 106, Slg. Bd. 55 S. 274; IV 104/52 U vom 13. November 1952, BStBl 1953 III S. 33, Slg. Bd. 57 S. 83; IV 106/54 U vom 3. November 1955, BStBl 1956 III S. 110, Slg. Bd. 62 S. 296; IV 277/54 U vom 3. November 1955, BStBl 1956 III S. 112, Slg. Bd. 62 S. 302).
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